Create23 Ressourcen · Wien
In Wien gibt es nicht die eine Fotogenehmigung. Wer über den genauen Ort verfügt, entscheidet, wen Sie fragen: die Stadt, die Bundesgärten, einen Betreiber oder den Eigentümer. Hier finden Sie diese Genehmigungen, die Gewerbeberechtigung für Fotografen und die Rechte der Menschen und Gebäude im Bild.
Ein Überblick für die Planung, keine Rechtsberatung und keine Genehmigung. Es entscheidet die Behörde, der Betreiber oder der Eigentümer des konkreten Ortes.
Das Wichtigste in Kürze
Die Vorlaufzeiten, Gebühren und Grenzen, die über die meisten gewerblichen Shootings in Wien entscheiden, vom Straßenporträt bis zum Drehtag in Schönbrunn.
- 10 · 20Werktage Vorlauf
Für eine Foto- oder Drehgenehmigung auf Wiens Straßen und Plätzen. 20, wenn die Stadt den Ort vorher besichtigen muss.
- € 37Fotogenehmigung Straße
Die Gebühr der Stadt, wenn ein Foto-Shooting auf einer öffentlichen Verkehrsfläche die Genehmigung braucht. Filmaufnahmen: € 37 pro Stunde, mindestens € 90. Halteverbote kosten extra.
- € 0Gewerbeanmeldung
Fotografie ist seit 2013 ein freies Gewerbe: keine Befähigungsprüfung, und die Anmeldung ist kostenlos.
- 5Personen, kleines Filmteam
Bis zu fünf, Darsteller inklusive, mit Handkamera, Stativ und Tonangel und ohne Auswirkung auf den Verkehr: die kostenlose eingeschränkte Genehmigung der Film Commission für Drehs auf der Straße.
- 3 WochenSchloss Schönbrunn
Der Vorlauf, den das Schloss verlangt. Alles über private Fotos hinaus braucht seine Genehmigung.
- € 6.600Schönbrunn, pro Tag
Mindestgebühr pro Tag für gewerbliche Außenaufnahmen am Schloss 2026, inkl. USt. Gebühren der Bundesgärten kommen dazu.
- 14Werktage, ÖBB
Vorlauf für ein gewerbliches Shooting an einem ÖBB-Bahnhof. Ab € 1.200 netto für einen halben Tag an Wiens Hauptbahnhöfen.
- € 550Friedhöfe, pro Tag
Tagessatz der Friedhöfe Wien für Drehs, netto (Jänner 2026). Kostenlos für Schul-, Universitäts- und aktuelle Berichterstattung.
Genehmigungs-Finder
Zehn Arten von Orten, zehn verschiedene Wege. Wählen Sie, wo das Shooting stattfindet, und Sie sehen, wer die Genehmigung erteilt, wie Sie ansuchen, welchen Vorlauf es braucht und was es kostet.
Wer entscheidet
Stadt Wien, MA 46
Filmaufnahmen und größere Foto-Shootings auf Wiens öffentlichen Verkehrsflächen, etwa Straßen, Gehsteigen, Plätzen und Fußgängerzonen, brauchen eine Genehmigung der MA 46. Ein kleines Foto-Shooting mit geringer Auswirkung braucht keine, auch mit Stativ.
- Ansuchen
- Online, direkt bei der MA 46. Eine Empfehlung der Film Commission ist nicht nötig.
- Vorlauf
- Mindestens 10 Werktage. Mindestens 20, wenn eine Ortsbesichtigung nötig ist.
- Kosten
- € 37 für Fotoaufnahmen. Filmaufnahmen € 37 pro Stunde, mindestens € 90. Halteverbote und Besichtigungen werden zusätzlich verrechnet.
- Kleine Filmteams (max. 5 Personen inkl. Darsteller, Handkamera, Stativ und Tonangel, keine Auswirkung auf den Verkehr) können stattdessen die kostenlose eingeschränkte Genehmigung der Vienna Film Commission bekommen.
- Die MA 46 hat uns im Oktober 2026 bestätigt: Ein kleines Foto-Shooting mit geringer Auswirkung auf die Straße braucht keine Genehmigung der MA 46, auch mit Stativ. Licht, reservierte Flächen, Fahrzeuge oder ein blockierter Gehsteig oder Verkehr machen sie wieder nötig. Keine Rechtsberatung: Klären Sie Ihr Shooting mit der MA 46 ab.
- Auch ein Shooting auf Privatgrund kann diese Genehmigung brauchen, wenn Ausrüstung, Fahrzeuge oder reservierte Flächen die Straße nutzen.
Gewerbe & Rechte
Eine Genehmigung für den Ort deckt weder das Gewerbe des Fotografen noch die Menschen vor der Kamera oder die Gebäude dahinter. Jedes davon ist eine eigene Prüfung.
- GewerbeAlle, die für Fotos bezahlt werden
Eine Gewerbeberechtigung für den Fotografen
Wer selbstständig, regelmäßig und in Ertragsabsicht gegen Bezahlung fotografiert, übt in Österreich ein Gewerbe aus. Fotografie ist seit 27. Dezember 2013 ein freies Gewerbe, es gibt also keine Befähigungsprüfung. Melden Sie es bei der Gewerbebehörde an, online über das USP oder GISA. Die Anmeldung ist kostenlos, und Sie dürfen mit der Anmeldung loslegen.
WKO: freies Gewerbe - OrtJedes Shooting
Die Genehmigung für den Ort
Wer über den genauen Ort verfügt, entscheidet, welche Genehmigung Sie brauchen: die Stadt für Straßen und ihre eigenen Liegenschaften, Bundesgärten und Schlösser für ihre, Betreiber für Bahnhöfe und Friedhöfe und Eigentümer für alles Private. Ein Shooting kann mehrere brauchen.
Genehmigung finden - PersonenErkennbare Personen
Die Zustimmung der Menschen im Bild
Bildnisse von Personen dürfen nicht veröffentlicht werden, wenn dadurch ihre berechtigten Interessen verletzt werden (Recht am eigenen Bild, § 78 UrhG). Bevor Sie ein Bild einer Person für Werbung verwenden, holen Sie ihre ausdrückliche Zustimmung mit Zweck und Medien ein, am besten schriftlich (die WKO hat eine Vorlage). Fotos erkennbarer Personen sind personenbezogene Daten, daher gilt auch das Datenschutzrecht: Informieren Sie Gäste bei Veranstaltungen mit Schildern, QR-Codes oder einem Datenschutzhinweis.
WKO: Fotografie & Werbung - GebäudeArchitektur & Street Art
Gebäude und Kunst im öffentlichen Raum
Bauwerke und Kunstwerke, die dauerhaft an einem öffentlichen Ort bleiben sollen, dürfen fotografiert und veröffentlicht werden, auch gewerblich (Freiheit des Straßenbildes, § 54 Abs. 1 Z 5 UrhG). Das gilt für das Bild, nicht für den Ort: Für Aufnahmen vor Ort brauchen Sie trotzdem die Genehmigungen oben. Ist ein Gebäude das Hauptmotiv und der Architekt bekannt, muss er genannt werden.
Architektennennung (PDF) - LuftaufnahmenLuftaufnahmen
Drohnenaufnahmen haben eigene Regeln
Die luftfahrtrechtlichen Regeln sind eine eigene Prüfung, unabhängig von jeder Genehmigung auf dieser Seite.
Drohnenregeln in Wien & Österreich
Bevor der Termin fix ist
Die meisten Probleme mit Genehmigungen beginnen mit einem Termin, der gebucht wurde, bevor jemand wusste, wer über den Ort verfügt. Erledigen Sie das zuerst.
- 01Den genauen Ort festlegen.
Die konkrete Straße, der Eingang, Garten, Innenhof oder die Location, nicht nur der Name des Wahrzeichens.
- 02Klären, wer darüber verfügt.
Städtische Straße, städtische Liegenschaft, Bundesgarten oder Schloss, ein Betreiber oder ein privater Eigentümer.
- 03Den echten Aufbau beschreiben.
Personen, Stativ, Licht, Assistenz, Fahrzeuge und ob das Shooting an einem Ort bleibt.
- 04Den Vorlauf prüfen.
Von 5 Werktagen bei den Wiener Linien über 3 Wochen in Schönbrunn bis zu Monaten für große Friedhofsdrehs.
- 05Zustimmungen schriftlich einholen.
Vom Eigentümer und von erkennbaren Personen. Bewahren Sie sie bei den Genehmigungen auf.
Offizielle Quellen
Diese Seite ordnet die Fragen. Die Stadt, die Film Commission, die Betreiber und das Gesetz veröffentlichen die Regeln selbst, und am Tag entscheidet die Stelle, die für den Ort zuständig ist.
- Stadt WienStraßen, Plätze & Brücken
- Vienna Film CommissionGenehmigungen & kostenlose Beratung
- BundGärten, Schlösser & Gebäude
- Betreiber & LocationsVerkehr, Friedhöfe, MQ
- GewerbeDas Gewerbe des Fotografen
- RechtePersonen & Gebäude
Ein Überblick für die Planung, keine Rechtsberatung und keine Genehmigung. Regeln, Vorlaufzeiten und Gebühren ändern sich. Es entscheidet die Behörde, der Betreiber oder der Eigentümer des konkreten Ortes, klären Sie es also vor dem Shooting mit ihnen ab.
FAQ Fotogenehmigungen
Kurze Antworten auf die Fragen, die wir am häufigsten hören. Verbindlich ist der Wortlaut der verlinkten offiziellen Quellen.
Foto- und Filmaufnahmen auf Wiens öffentlichen Verkehrsflächen, etwa Straßen, Gehsteigen und Plätzen, brauchen eine Genehmigung der MA 46 der Stadt Wien, wenn sie die Straße über ein kleines Shooting hinaus nutzen. Die MA 46 hat uns im Oktober 2026 bestätigt, dass ein kleines Foto-Shooting mit geringer Auswirkung keine Genehmigung braucht, auch mit Stativ. Bei größerem Aufbau (Licht, reservierte Flächen, Fahrzeuge, blockierter Gehsteig oder Verkehr) suchen Sie mindestens 10 Werktage vorher online an, oder 20, wenn eine Ortsbesichtigung nötig ist; die Stadt nennt € 37 für Fotoaufnahmen. Kleine Filmteams bekommen die kostenlose eingeschränkte Genehmigung der Vienna Film Commission. Das ist keine Rechtsberatung: Klären Sie Ihr eigenes Shooting mit der MA 46 ab.
Nein. Wer über den genauen Ort verfügt, entscheidet: die MA 46 für Straßen und Plätze, die verwaltende Magistratsabteilung für Parks, Märkte und andere städtische Liegenschaften, die Bundesgärten für die Bundesgärten, die Burghauptmannschaft für Hofburg, Heldenplatz und andere Liegenschaften des Bundes, Betreiber wie die Schönbrunn Group, die Wiener Linien, die ÖBB oder die Friedhöfe Wien für ihre Standorte und der Eigentümer für Privatgrund. Ein Shooting kann mehrere Genehmigungen brauchen.
Wenn Sie selbstständig, regelmäßig und in Ertragsabsicht fotografieren, ja: Das ist ein Gewerbe nach § 1 der Gewerbeordnung. Fotografie ist seit 27. Dezember 2013 ein freies Gewerbe, Sie brauchen also keine Befähigungsprüfung. Melden Sie es bei der Gewerbebehörde an, online über das USP oder GISA. Das ist kostenlos, und Sie dürfen mit der Anmeldung loslegen.
Holen Sie vorher ihre ausdrückliche Zustimmung ein, mit Zweck und Medien, am besten schriftlich. Das österreichische Recht schützt Menschen vor der Veröffentlichung ihres Bildes, wenn dadurch ihre berechtigten Interessen verletzt werden (Recht am eigenen Bild, § 78 UrhG), und die WKO weist darauf hin, dass Menschen selbst entscheiden, ob ihr Bild für Werbung verwendet wird. Fotos erkennbarer Personen sind außerdem personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts.
Bauwerke und Kunstwerke, die dauerhaft an einem öffentlichen Ort bleiben sollen, dürfen fotografiert und veröffentlicht werden, auch gewerblich (§ 54 Abs. 1 Z 5 UrhG). Das gilt für das Bild, nicht für das Shooting: Wer einen Park, einen Schlosshof oder einen Bahnhof nutzt, braucht trotzdem die Genehmigung dessen, der darüber verfügt. Ist ein Gebäude das Hauptmotiv und der Architekt bekannt, muss er genannt werden.
Im Außenbereich des Schlosses kosten gewerbliche Projekte 2026 mindestens € 6.600 pro Tag (inkl. USt.), kleinere Dokumentationen € 333 pro Stunde. Fragen Sie mindestens 3 Wochen vorher an. Gebühren der Bundesgärten und die Zufahrt mit Fahrzeugen in den Park werden zusätzlich verrechnet.
Wiener Linien: Dreharbeiten mindestens 5 Werktage vorher online anmelden und dasselbe Team zu Foto-Shootings fragen. Während des Betriebs nur Handkameras zu festgelegten Zeiten; die Betreuung kostet € 93 bis € 143 pro Stunde zzgl. USt. ÖBB: Gewerbliche Shootings an Bahnhöfen brauchen einen Vertrag, mindestens 14 Werktage vorher, ab € 1.200 netto für einen halben Tag an Wiens Hauptbahnhöfen. Gewerbliche Aufnahmen in ÖBB-Zügen sind nicht mehr möglich.
Nicht für Straßen: Suchen Sie direkt bei der MA 46 an. Für Fotoaufnahmen auf städtischen Liegenschaften erteilt die Abteilung, die den Ort verwaltet, die Genehmigung direkt. Die Film Commission wickelt Dreharbeiten auf städtischen Liegenschaften über ihr Online-Portal ab und berät kostenlos.
Von der Genehmigung zum richtigen Bild
Bei Website- und App-Projekten von Create23 wählen wir die Orte früh aus und klären, wer darüber verfügt, bevor ein Termin gebucht wird.
Bringen Sie es ins Briefing ein…